Merkblatt für die Nutzung von „WhatsApp“ in Unternehmen

Barbara Thiel, die Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens, hat bereits mehrfach öffentlich betont, dass „WhatsApp“ zur Kommunikation im Unternehmen gegen die DSGVO verstößt. Bereits im November wurde dazu ein Merkblatt zur Nutzung von „WhatsApp“ in Unternehmen veröffentlicht.

4 wesentliche datenschutzrechtliche Probleme ergeben sich aus der Nutzung:

  • Übermittlung der Kontakte aus dem Adressbuch des Nutzer an WhatsApp
  • Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA
  • Nutzung der personenbezogenen Daten durch WhatsApp
  • Übermittlung der Nutzerdaten an andere Unternehmen des Facebook-Konzerns

Das Merkblatt als .pdf Datei gibt es auf der Webseite Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsens.