Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz für kleine und mittlere Unternehmen
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Ein wirksamer Datenschutz erfordert ein entsprechendes Managementsystem und umfangreiche Maßnahmen zur IT-Sicherheit.
Hierbei geht es nicht um das Speichern von Daten auf Festplatten oder um ein Virenschutzprogramm!
Die Arbeitsabläufe bei der Verwendung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, mit denen Sie täglich konfrontiert werden stehen im Fokus.
Diese Vorgänge unterliegen der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu).
Stichtag war der 25. Mai 2018!
Externer Datenschutzbeauftragter
Die Aufgabe des (externen) Datenschutzbeauftragen ist die Überwachung, der gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz im Unternehmen. Um die Einhaltung dieser sicherzustellen, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Als externer Datenschutzbeauftragter sind wir nicht nur für die Kontrolle des Datenschutzniveaus in Ihrem Unternehmen, sondern auch für den Entwurf und die Umsetzung des Datenschutzmanagements verantwortlich.
Wir sind ausgebildete Datenschutzexperten und beraten und helfen unseren Kunden hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Bei einem externen Datenschutzbeauftragten hat ihr Unternehmen durch die vertragliche Festlegung der kosten und Leistungen, den Vorteil der transparenten Kostenstruktur. Während bei einem internen Datenschutzbeauftragten zusätzlich zum regulären Gehalt Kosten für die Aus- und Fortbildung sowie benötigte Literatur von Ihrem Unternhemen zu tragen sind.
Als externer Datenschutzbeauftragter verfügen wir bereits über die notwendige, zertifizierte Fachkunde und beziehen eine neutrale position, sowohl nach außen als auch innerhalb Ihres Unternehmens.
Wir bedienen ausschließlich Kunden aus dem Umfeld Kleinstunternehmen von 1 Mitarbeiter bis zu mittleren Unternehmen mit bis zu 399 Mitarbeitern.
Wir begleiten Sie bei der pragmatischen Umsetzung der gesetzlichen Pflichten die sich aus der EU-DSGVO sowie dem BSDG (neu) ergeben.
Welche Aufgaben hat ein externer Dantenschutzbeauftragter?
Berät bei der Einrichtung neuer Prozesse und Datenverarbeitungen
Berät bei der Entwicklung von Standards, Vorlagen und Dokumenten
Neue Dienstleister im Bereich der Datenverarbeitung und dazugehörige Verträge werden durch den DSB geprüft
Prüft die Datenverarbeitungen und dokumentiert die Ergebnisse
Ist Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden, und berät alle internen Stellen und Mitarbeiter hinsichtlich des Datenschutzes
Datenschutz ist Chefsache! Geschäftsführer haften für jegliche Verstöße.
Verstöße gegen die DSGVO können seit dem 25.05.2018 durch die Datenschutzbehörden scharf sanktioniert werden.
Die Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Datenschutzgrundverordnung kann aber auch unter Umständen zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Sie benötigen eine externen Datenschutzbeauftragten oder einen Datenschutzberater? Über unsere Anfragecheckliste können Sie eine konkrete Anfrage stellen.