Gerichtsentscheidung zur Veröffentlichung von Videoaufnahmen im Internet

Das Landgericht Frankfurt hat den Besitzer eines Friseursalons aufgefordert ein auf der Facebook-Fanpage veröffentlichtes Video zu entfernen. Geklagt hatte eine Kundin, die auf den Videoaufnahmen, die zu Werbezwecken veröffentlicht wurden, während der Behandlung zu sehen ist.
Laut Besitzer des Friseursalons wurde die Kunden ausdrücklich auf die Videoaufzeichnung und die Veröffentlichung dieser hingewiesen und habe zugestimmt.
Da der Besitzer des Salons nach Art.5 DSGVO die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten nachweisen muss, sich keine schriftliche Einwilligung eingeholt hat, und somit keine Einwilligung nachweisen konnte, musste das Video entfernt werden.

Den vollständigen Artikel gibt es auf der Seite www.datenschutzticker.de