Jährliche Datenschutz Audits
Jährliche Datenschutz Audits
Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Datenschutz Grundverordnung nachweisen können (Rechenschaftspflicht). Regelmäßige Überprüfungen der getroffenen Datenschutzmaßnahmen, gehören daher zur Pflicht. Eine fortlaufende Dokumentation kann gleichermaßen als Grundlage gegenüber Aufsichtsbehörden dienen, die Bemühungen der Umsetzung der DSGVO nachzuweisen.
Mögliche Inhalte eines jährlichen Audits sind:
Getroffene Datenschutz Maßnahmen und Überprüfung des Vorjahres
Kontrolle der aktuellen Datenschutzsituation des Unternehmen ( Fokus auf die Stärken und Schwächen der IT-Umgebung, datenschutzrechtlicher Handlungsbedarf)
Durchgeführte und geplante Mitarbeiterschulungen
Relevante Änderungen und Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung
Sichtung und Prüfung der relevanten Dokumente