Jährliche Datenschutz Audits

Jährliche Datenschutz Audits

Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Datenschutz Grundverordnung nachweisen können (Rechenschaftspflicht). Regelmäßige Überprüfungen der getroffenen Datenschutzmaßnahmen, gehören daher zur Pflicht. Eine fortlaufende Dokumentation kann gleichermaßen als Grundlage gegenüber Aufsichtsbehörden dienen, die Bemühungen der Umsetzung der DSGVO nachzuweisen.
Mögliche Inhalte eines jährlichen Audits sind:

Check Getroffene Datenschutz Maßnahmen und Überprüfung des Vorjahres
Check Kontrolle der aktuellen Datenschutzsituation des Unternehmen ( Fokus auf die Stärken und Schwächen der IT-Umgebung, datenschutzrechtlicher Handlungsbedarf)
Check Durchgeführte und geplante Mitarbeiterschulungen
Check Relevante Änderungen und Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung
Check Sichtung und Prüfung der relevanten Dokumente