Datenschutz
Datenschutz im Ammerland
Das Thema Datenschutz ist spätestens seit dem 25. Mai 2018 überall präsent.
Datenschutz bezeichnet den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch seiner personenbezogenen Daten.
Der Zweck des Datenschutzes besteht darin, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Ein Ziel des Datenschutzes ist es, jeden Menschen grundsätzlich selbst entscheiden zu lassen, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.
Der Datenschutz will den „gläsernen Menschen“ verhindern.
Laut Datenschutzgrundverordnung unterliegen Sie folgenden Pflichten:
Der Verantwortliche ist für die Einhaltung, der in Art. 5 Abs. 1 DSGVO vorgegebenen Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten(pbD) zuständig.
Weitere Aufgaben sind beispielsweise:
Dokumentation angemessener und geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs)
Erstellen und Aktualisieren des Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten
Bei Vorgängen mit hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
Benennung eines Datenschutzbeauftragten ( sobald 10 Mitarbeiter oder mehr ständig mit der automatisierten Verarbeitung pbD beschäftigt sind §38 BDSG)
Melden von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde
So unterstützen wir Sie:
Zugang zu unserem Cloud-System mit zahlreichen praxisrelevanten Vorlagen
Stellung des externen Datenschutzbeauftragten (falls notwendig)
Langjährige, zertifizierte Fachkunde im Bereich der DSGVO und BDSG
Regelmäßige vor Ort Schulungen Ihrer Mitarbeiter
Langjährige Erfahrung im IT-Sicherheits-Bereich (professionelle Firewall, Netzwerk- und PC-Forensik)
Kontinuierliche Beratung
Gemäß Art. 39 DSGVO gehört zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten die Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen.
Unsere Fachkunde
Bei der Ausbildung unserer Datenschutzbeauftragten setzen wir auf die Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit. (udis) Die udis-Ausbildung zu zertifizierten, fachkundigen Datenschutzbeauftragten wird von den Institutionen der Datenschutzkontrolle des Bundes und der Länder anerkannt.
Absolventen der Ausbildung können deshalb das udiszert, ein durch die udis ausgestelltes Gütesiegel, beantragen. Das Gütesiegel udiszert hat eine Laufzeit von vier Jahren. Danach muss es durch Teilnahme an einem Auffrischungs-Seminar erneuert werden. Mit der Siegel-Nummer lässt sich auf der udis Webseite feststellen, ob es noch gültig ist. So garantiert ein gültiges udis-Gütesiegel den Nachweis einer Datenschutzfachkunde, die auf dem neuesten Stand ist.
Als Initiatoren und Gründungsmitglieder haben einige der udis-Dozenten den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. ins Leben gerufen. udis-Dozenten haben sich in besonderen Maßen für die Fortentwicklung des Datenschutzes und hier im Speziellen für das Berufsbild des „Datenschutzbeauftragten“ engagiert.
Weitere Informationen über die Ausbildung bei udis erhalten sie u.a. im aktuellen Seminarplan der udis.