LDI NRW: 3G-Nachweis und Kontaktdaten – einfach zerreißen reicht nicht!

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Die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, erklärt in einer Pressemitteilung vom 23. März 2022: „Die aktuellen Lockerungen im Rahmen des
Infektionsschutzgesetzes des Bundes nehme ich zum Anlass, um auf Fristen für die Löschung der gesammelten Daten hinzuweisen: Die von den Arbeitgeber*innen erhobenen Daten müssen spätestens sechs Monate nach Erhebung vernichtet oder gelöscht werden. Da die Rechtsgrundlage entfallen ist, gehen wir davon aus, dass die Speicherung regelmäßig nicht mehr erforderlich ist und die Daten schon jetzt gelöscht werden sollten“. Weiter führt sie aus: „Inzwischen geht es darum, die erhobenen Daten rechtskonform zu entsorgen. Das bedeutet: Die Gesundheitsdaten von Beschäftigten und – sofern noch vorhanden – Daten zur Kontaktnachverfolgung müssen gelöscht, also vollständig und unwiderruflich vernichtet werden. Bei Daten, die in Papierform erhoben wurden, sollte ein geeigneter
Aktenvernichter verwendet werden.“

Die Pressemitteilung kann hier nachgelesen werden.