Landgericht München: Einbindung von Google Fonts ist rechtswidrig

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Einem Kläger wurde ein Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen, da bei einem Webseitenaufruf der beklagten Webseite seine IP-Adresse durch die eingebundenen Google Fonts an das US-Unternehmen weitergegeben wurde. Das Landgericht München hat in seinem Urteil (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass die Einbindung von dynamischen Webinhalten wie Google Fonts von US-Webdiensten ohne Einwilligung der Besucher rechtswidrig ist.

Die Rechtsprechung kann hier nachgelesen werden.