Zulässigkeit von biometrischen Zeiterfassungssystemen

Das Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LArbG Berlin-Brandenburg) hat in seinem Urteil vom 04. Juni 2020 die Entscheidung der Vorinstanz bezüglich der Unzulässigkeit eines biometrischen Zeiterfassungssystems ohne wirksame Einwilligung der Beschäftigten bestätigt.
Das Urteil kann hier nachgelesen werden.