Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist bereits am 2. Juli 2023 in Kraft getreten, galt zum genannten Stichtag jedoch nur für Unternehmen ab 250 Beschäftigte.Bis zum 17.12.2023 müssen auch Unternehmen mit durchschnittlich 50 Beschäftigten im Jahr eine…



