Das Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LArbG Berlin-Brandenburg) hat in seinem Urteil vom 04. Juni 2020 die Entscheidung der Vorinstanz bezüglich der Unzulässigkeit eines biometrischen Zeiterfassungssystems ohne wirksame Einwilligung der Beschäftigten bestätigt.
Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
Zulässigkeit von biometrischen Zeiterfassungssystemen