Videoüberwachung – Häufige Fragen

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Videoüberwachung stellt stets einen Eingriff in das Grundrecht betroffener Personen dar, selbst zu bestimmen, welche personenbezogenen Daten sie preisgeben und wie diese verwendet werden. Sie berührt zudem das Grundrecht am eigenen Bild. Zulässig ist eine Videoüberwachung daher nur, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht und die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Hier gibt es ein ausführliches FAQ des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen zum Thema „Videoüberwachung“.