Hessischer Datenschutzbeauftragter: Faxe [..] als unsicheres Kommunikationsmittel einzustufen

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Nachdem die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte bereits im Mai den datenschutzkonformen Einsatz von Telefaxen angezweifelt hatte, teil nun der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ebenfalls mit, dass „die Übermittlung per unverschlüsseltem Fax einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 DS-GVO darstellen“ kann. Er ermahnt die Verantwortlichen: „das Fax als Kommunikationsmittel auf den Prüfstand zu stellen [..] und auf andere digitale Lösungen umzustellen.“

Abzuwarten bleibt ob die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen in sich naher Zukunft ebenfalls zu dem Thema äußert.