Dienstplan und DSGVO

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Immer wieder taucht die Frage auf, was in Dienstplänen stehen darf, und was nicht.

Unstreitig sind dabei der Name, bzw. ein Namenskürzel sowie die Bezeichnung des Arbeitszeitraums (Frühschicht, Spätschicht) oder die Zeiten, wann er Dienst beginnt und endet.
Schwieriger wird es bei den Abwesenheiten. Diese dürfen nicht Aufschluss darüber geben ob ein Angestellter Krank oder im Urlaub ist. Da nicht in jedem Fall bedeutet das keine Schichtzuordnung damit gleichzusetzen ist, dass der Mitarbeitende nicht da ist, empfiehlt es sich die Abwesenheit beispielsweise mit „A“ zu kennzeichnen. Somit ist ersichtlich ob Mitarbeitende zwar nicht eingeteilt, aber in der Betriebsstätte vor Ort sind, oder eben gar nicht anwesend nicht.