Typische Fehler beim Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

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Viele Unternehmen „verheben“ sich am VVT – hier die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet.

Verfahren dokumentieren, die gar keine personenbezogenen Daten enthalten

Beispiel: reine Auswertung anonymisierter Statistikdaten oder Bilanzerstellung ohne Personenbezug.
Lösung: Nur Prozesse aufnehmen, in denen tatsächlich personenbezogene Daten verarbeitet werden.

  1. Alles auf einzelne Tools statt auf Prozesse ausrichten
    Ein VVT‑Eintrag „Outlook“ oder „DATEV“ ist zu techniklastig.
    Lösung: Fachprozesse wie „E‑Mail‑Kommunikation“, „Finanzbuchhaltung“ dokumentieren und darin die eingesetzten Tools nennen.
  2. Zu viel oder zu wenig Detailgrad
    Entweder nur sehr grobe Sammelbegriffe („Verwaltung“) oder völlig zersplitterte Mini‑Prozesse.
    Lösung: Sinnvoll abstrahieren – ein Prozess pro „Aufgabe“, die aus Sicht der betroffenen Personen nachvollziehbar ist.
  3. Weitere Dokumentationspflichten ausblenden
    Das VVT wird isoliert geführt, ohne Verknüpfung zu Rechtsgrundlagen, DSFA, AV‑Verträgen oder Löschkonzept.
    Lösung: Im VVT zumindest auf Rechtsgrundlagen und ggf. DSFA‑Erfordernis hinweisen; passende Dokumente sauber ablegen.
  4. VVT einmalig erstellen und nie wieder anfassen
    Neue Tools, neue Prozesse, Homeoffice‑Einführung – im VVT ist davon nichts zu sehen.
    Lösung: VVT bei Änderungen aktualisieren und mindestens einmal jährlich überprüfen.
  5. Keine abgestimmten Löschfristen
    Oft bleibt das Feld „Löschfristen“ leer oder es steht generisch „entsprechend den gesetzlichen Fristen“. Lösung: Konkrete Fristen bzw. Kriterien benennen (z.B. „Vertragsdaten: 10 Jahre“, „Bewerberdaten: 6 Monate nach Absage“).