DSGVO und KI im Unternehmen: 7 Fragen, die vor dem Einsatz von ChatGPT und Co. geklärt werden müssen – Teil 2

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Künstliche Intelligenz wie ChatGPT, Copilot oder andere KI Tools versprechen enorme Effizienzgewinne. Doch wer KI Tools im Unternehmen nutzt, ohne datenschutzrechtliche Fragen zu klären, riskiert DSGVO Verstöße und Bußgelder.
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Frage 5: Werden Eingabedaten für Training verwendet?

Viele KI Anbieter nutzen Eingabedaten standardmäßig für das Training ihrer Modelle. Das bedeutet: Kundendaten oder interne Informationen könnten dauerhaft gespeichert und später in Antworten an andere Nutzer auftauchen.

Prüfen:

  • Nutzt der Anbieter Eingabedaten für eigene Zwecke?
  • Kann Datentraining deaktiviert werden?
  • Gibt es Unternehmensversionen mit garantierter Datentrennung?

Empfehlung: Vertraglich oder technisch ausschließen, dass Eingabedaten für andere Zwecke genutzt werden.

Frage 6: Welche internen Regeln und Schulungen sind erforderlich?

Selbst DSGVO konforme Tools können durch falsche Nutzung zu Verstößen führen.

Notwendige Maßnahmen:

  • Nutzungsrichtlinie: Welche Daten dürfen eingegeben werden, welche sind tabu?
  • Mitarbeiterschulungen: Sensibilisierung für Risiken, konkrete Beispiele, Umgang mit KI Ausgaben
  • Berechtigungskonzept: Nicht alle Mitarbeiter brauchen Zugang zu allen Tools
  • Protokollierung: Dokumentation der Nutzung unter Zweckbindung

Ziel: Verhinderung von Shadow AI, also unkontrollierter Nutzung privater KI Accounts.

Frage 7: Wie werden Betroffenenrechte sichergestellt?

Betroffene haben umfassende Rechte, die auch bei KI Einsatz gewährleistet werden müssen:

  • Auskunftsrecht: Wie wurden meine Daten in KI Systemen verarbeitet?
  • Recht auf Berichtigung: Falsche Daten müssen korrigiert werden
  • Recht auf Löschung: Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Daten gelöscht werden
  • Widerspruchsrecht: Betroffene können Verarbeitung widersprechen

Herausforderung: Technisches Löschen aus KI Modellen ist komplex. Lösung: Nachtraining, Depersonalisierung oder vertragliche Klärung mit dem KI Anbieter.

Vorbereiten: Verfahren zur Bearbeitung von Betroffenenanfragen dokumentieren, Rückmeldefristen einhalten (einen Monat).

Keine KI ohne Datenschutzprüfung