Dashcams und andere Kameras in Fahrzeugen zeichnen das Verkehrsgeschehen auf und erfassen dabei zwangsläufig personenbezogene Daten Unbeteiligter, etwa Gesichter von Passanten, Radfahrern und Kfz Kennzeichen. Ziel dieser Aufnahmen ist häufig die spätere Klärung von Unfallhergängen und Haftungsfragen.
Da sich täglich Millionen Menschen im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, besteht ein Recht darauf, nicht ohne Anlass zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden. Wer den öffentlich zugänglichen Raum ohne rechtliche Grundlage filmt, stellt damit seine eigenen Interessen über die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer und verletzt diese Rechte in großem Umfang.
Hier gibt es ein ausführliches FAQ des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen zum Thema „Dashcams im Straßenverkehr“. (Auch als PDF downloadbar)